AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Frühling Reinigung
§1 Vertragsbeginn
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Erteilung des Auftrages oder der beidseitigen Unterzeichnung des Vertrages.
Änderungen können individuell in den jeweiligen Verträgen geregelt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) sind Bestandteil des Vertrages.
§2 Geltungsbereich
Die Firma Frühling Reinigung verpflichtet sich, auszuführende Arbeiten nach den vereinbarten Leistungsverzeichnissen
sorgfältig und fachgerecht zu erbringen.
§3 Vertragsdauer/Kündigung
Der Vertrag ist für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit schriftlich oder mündlich gekündigt werden.
§4 Reinigungspersonal
Die Firma Frühling Reinigung stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wir nur fachlich geeignetes und zuverlässiges
Personal eingesetzt. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen
sowie Schränke oder Schreibtische zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,
die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
§5 Material und Geräte
Die Firma Frühling Reinigung stellt die zur Reinigung benötigten Materialien, Geräte und Werkzeuge. Es werden nur
hochwertige und unschädliche Reinigungsmittel verwendet.
§6 Zahlungskonditionen
Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart, nach Beenden der Reinigungsarbeiten vom
Kunden an die Frühling Reinigung, in bar oder per TWINT APP zu entrichten. Sie erhalten hierfür eine Quittung, welche
als Abnahmequittung gilt. Nach Absprache können Sie auch auf Rechnung bezahlen. Hierfür gilt die
Zahlungsvereinbarung innerhalb von 10 Tagen.
§7 Reklamationen
Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten gerügt werden. Sie können nur innerhalb der
beanstandeten Reinigungsarbeiten von der Firma Frühling Reinigung berücksichtigt werden. Allfällige Nachreinigungen
werden kostenlos direkt vor Ort übernommen.
§8 Haftpflicht
Der Auftragnehmer haftet für alle anlässlich der Ausführung der Reinigungsarbeiten durch ihn oder seine
MitarbeiterInnen verursachten Schäden in Höhe eines von ihm abgeschlossen Haftpflichtversicherungsvertrages. Es
besteht derzeit ein Versicherungsvertrag mit einer Deckungssumme pro Ereignis für Personen- oder Sachschaden von
5’000’000.- CHF. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen
von der Firma Frühling Reinigung nicht befolgt oder vom Auftraggeber persönlich nachgereinigt, so entfällt jede
Gewährleistung.
§9 Personalabwerbung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit den MitarbeiterInnen des Auftragsnehmers kein direktes Arbeitsverhältnis
während der Einstellungszeit und ein Jahr danach einzugehen. Im widrigen Fall schuldet der Auftraggeber dem
Auftragnehmer eine Konventionalstrafe in der Höhe von 1/3 des jährlichen Umsatzes. Weitere Schadenersatzansprüche
bleiben vorbehalten.
§10 Preis
Die Preise verstehen sich in CHF inkl. MwSt.
§11 Gerichtsstand
Differenzen, welche sich aus einem Vertrag ergeben können, werden wenn immer möglich im gegenseitigen Gespräch
geregelt. Sollte dies nicht möglich sein, gilt als Gerichtsstand Brugg AG.